recht

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Die Anmeldungen zur Unconference trudeln so nach und nach ein und am meisten freue ich mich, dass der eine oder der andere Blogger auf die Veranstaltung hinweist.

Aber es dürften gerne noch mehr werden! (Anmeldungen und Hinweise) ;-)

Mit meinem eigenen Beitrag hadere ich noch. Heute hatte ich eine neue Idee, aber ich scheue mich noch, das anzubieten. Es ist a) sehr vorbereitungsintensiv und b) mir jedenfalls rechtlich etwas heikel… Ihr kennt doch sicher arte!? Und Karambolage!? Und Das Rätsel!? Unter den bisher über 200 Rätseln waren einige dabei, über die man auch politisch diskutieren könnte. Als Einstieg würden wir bei diesem Workshop allerdings gemeinsam rätseln… Also: tue ich mir das an? Und wie mache ich das, so dass arte mir dafür nichts anhaben kann. Meinungen?

… für Anwälte Mandanten. Im lawblog Link zu einem Musterschreiben an rechtschutzversicherte Mandanten gefunden.

… gegen eine aus dem Streitwert unserer Gebührenforderung im Ausgangsmandat abzuleitende Gebühr …

Die Gebühren für den Anwalt sind (fast) immer davon abhängig, worum gestritten wird. Auch jene Gebühren, die von der Kanzlei dafür verlangt werden, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Genauere Angaben wollen wir aber nicht machen.

… werden wir Ihnen von jeder Kostennote unentgeltlich eine Mehrfertigung zur Einreichung bei ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.

Sie bekommen einfach eine zusätzliche Kopie unserer Rechnungen, die Sie an die Versicherung weiterleiten können. 

Der vorstehende Text wird für paste & copy ausdrücklich freigegeben.

Dieses Musterschreiben darf von anderen Anwälten gerne verwendet werden. Wenn Sie es schaffen, es erst einzufügen und danach zu kopieren.

SCNR. Einer der Kommentatoren des Beitrags schreibt sogar (fast) zu Recht, dass es immer schon bedeutend einfacher war, an einem bestehenden Werk herumzukritteln als es zu erschaffen. Vielen Anwälte stünde eine kleine Deutschstunde dennoch gut zu Gesicht. Vielleicht (sicher) nicht für den Schriftverkehr mit dem Gegner oder dem Gericht, aber sicher für jenen mit dem eigenen Mandanten.